Zusammenarbeit mit den Eltern
Eine respektvolle und von gegenseitigem Vertrauen geprägte Zusammenarbeit zwischen Erzieherinnen und Eltern ist eine Grundvoraussetzung unserer Arbeit, um dem Kind eine seinen Bedürfnissen
gerechte Umgebung zu bieten.
Regelmäßige Gespräche sind erwünscht und tragen zur positiven Entwicklung des Kindes und der Qualität der Arbeit im Erlöserkindergarten bei.
Mit allen Eltern, die für ihr Kind einen Aufnahmebescheid erhalten haben, führen wir zum gegenseitigen Kennenlernen zunächst ein individuelles ausführliches Gespräch.
Gremien der Elternmitarbeit
Elternvertretung
Am ersten Gesamtelternabend des Kindergartenjahres werden von den Eltern bis zu sechs Vertreterinnen und Vertreter für das kommende Kita-Jahr gewählt. Die Aufgabe
der Elternvertretung ist es, Fragen, Hinweise und Anregungen der Eltern gebündelt an das Team und die Trägerschaft zu richten und zu besprechen.
Die Elternvertreterinnen und Elternvertreter können eigenständig die Elternvertretungsversammlung einberufen. Dazu laden sie die Leitung des Kindergartens und die Erzieherinnen in regelmäßigen
Abständen ein. Die Versammlungen werden protokolliert; die Protokolle sind für alle Eltern einsehbar.
Mitarbeit im Kindergarten-Ausschuss
Im Kita-Ausschuss treffen sich alle drei Monate je zwei feste Vertreter des Trägers, der Erzieherinnen und der Elternvertretung. Deren Auftrag ist es, Anfragen und Vorschläge aus dem Kindergarten
oder des Trägers zu diskutieren und den Gemeindekirchenrat über Themen, die den Kindergarten betreffen, zu beraten. Der Kita-Ausschuss ist ein gesetzlich festgelegtes Gremium und Bindeglied
zwischen Eltern, Kindergarten und Träger.
Er gibt Anregungen für das Miteinanderleben im Kindergarten, entscheidet über die Aufnahme der neuen Kinder in unseren Kindergarten und wird vor wesentlichen Entscheidungen gehört (ausgenommen Personalentscheidungen).
Zwei gewählte Elternvertreter des Hauses können die Mitarbeit im Kita-Ausschuss wahrnehmen.
Elterbeitrag
Für unseren Kindergarten gilt die Elternbeitragsordnung der Landeshauptstadt Potsdam vom 01. Januar 2016, die sich der Träger zu Eigen gemacht hat. Danach berechnet sich der Betreuungsbetrag für einen Kindertagesstättenplatz nach dem Jahresbruttoeinkommen der Eltern und die Dauer der Betreuungszeit für das jeweilige Kind in der Einrichtung sowie dem Alter des Kindes. Kita-Satzung der Stadt Potsdam